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Reinigungspflicht von Gehwegen

  • Kükels

Aufforderung zur Einhaltung der Straßenreinigungspflicht

Information zur Reinigungspflicht von Gehwegen

 

  • Wer ist verantwortlich?

Laut Straßenreinigungssatzung der Gemeinde sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, den Gehweg entlang ihres Grundstücks regelmäßig zu reinigen.

 

  • Was gehört zur Reinigungspflicht?

Die Reinigung umfasst insbesondere:

  • das Entfernen von Abfällen und Laub,
  • das Beseitigen von wildwachsenden Kräutern und Gehölzen,
  • die allgemeine Pflege des Gehwegbereichs, sodass keine Gefährdung für Fußgänger entsteht.

 

  • Warum ist das wichtig?

Ein sauberer Gehweg:

  • sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere bei Nässe oder im Herbst durch rutschiges Laub,
  • trägt zum positiven Erscheinungsbild der Gemeinde bei,
  • ist ein Zeichen für gemeinsames Verantwortungsbewusstsein.

 

  • Aktueller Hinweis

Leider wird diese Pflicht nicht von allen Anliegerinnen und Anliegern regelmäßig erfüllt. Die Gemeinde bittet daher erneut um Beachtung der Reinigungspflicht und bedankt sich bei allen, die ihrer Verantwortung bereits zuverlässig nachkommen.

 

  • Weitere Informationen

Link zur Straßenreinigungssatzung

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