1200 Flächen haben Potenzial für Windkraft in SH: Hier wäre der Ausbau möglich
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Schleswig-Holstein hat ein großes Potenzial für den Ausbau von Windkraft.
Quelle: Ulf Christen, Reporter Kieler Nachrichten
Schleswig-Holstein hat ein großes Potenzial für den Ausbau von Windkraft. Laut Innenministerium kommen landesweit 1200 Flächen infrage. Diese verteilen sich aber nicht gleichmäßig über das Land. Wo genau die Potenzialflächen für Windkraft in SH sind, erfahren Sie hier in einer Karte.
Kiel
In Schleswig-Holstein eignen sich nach Einschätzung der Regierung rund 1200 Flächen in fast allen Regionen des Landes für Windkraft. Das geht aus einer Potenzialkarte hervor, in der mögliche Windenergiegebiete verzeichnet sind. Sie umfassen rund 113 000 Hektar. Das sind 7,2 Prozent der Landesfläche.
Umstritten ist, wie stark das Windpotenzial ausgeschöpft wird. Die Regierung will 3,0 bis 3,3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete ausweisen und geht davon aus, dass die restlichen 3,9 bis 4,2 Prozent Potenzialfläche kaum in Anspruch genommen werden. Das meint auch der Windlobbyverband LEE.
Kritiker fürchten Groß-Windpark Schleswig-Holstein
Rotorengegner vom Verein Vernunftkraft erwarten dagegen, dass Investoren viele Orte überzeugen könnten, Potenzialflächen zu nutzen und so die Gemeindekasse zu füllen. Damit rechnet auch der Naturschutzbund. „Wir glauben, dass die Potenzialkulisse bis zum oberen Rand ausgeschöpft werden könnte“, sagte der Nabu-Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose.
„Auf der Potenzialkarte überziehen die Windenergiegebiete Schleswig-Holstein wie ein dichter Flickenteppich“, mahnt Vernunftkraft-Chefin Susanne Kirchhof. Es gäbe kaum freie Regionen. Und weil sich Gebiet an Gebiet reihe und es keine Höhenbegrenzung der Anlagen mehr gebe, entstehe für Betrachter der Eindruck eines einzigen „Groß-Windparks“.
Großes Windpotenzial im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Potenzial sieht die Regierung in allen Kreisen und kreisfreien Städten, das allerdings unterschiedlich viel:
- Die meisten Windenergiegebiete weist Rendsburg-Eckernförde (16 900 Hektar) auf. Sie machen aber „nur“ 7,7 Prozent der Kreisfläche aus. In Nordfriesland (15 700 Hektar) sind es 7,5 Prozent des Kreisgebiets.
- Die höchsten Gebietsanteile haben Steinburg (11 300 Hektar, 11,7 Prozent der Kreisfläche), Dithmarschen (13 900 Hektar, 9,7 Prozent) und Segeberg (11 600 Hektar, 8,7 Prozent).
- In den kreisfreien Städten gibt es nur im Außenbereich einige windtaugliche Flächen. In Kiel sind es 103 Hektar (0,9 Prozent der Stadtfläche), in Lübeck 93 Hektar (0,4 Prozent). Spitzenreiter ist Neumünster mit 218 Hektar (3,0 Prozent).
Vogelschutz: Keine Windkraftanlagen auf Nordseeinseln und Halligen
Für Windkraftanlagen tabu sind neben dicht besiedelten Städten insbesondere Bereiche, in denen viele Vögel unterwegs sind. Dazu gehören neben Sylt, Amrum und Föhr auch alle Halligen. Als weiteres Beispiel nennt Nabu-Mann Schwarzlose die Route des ostatlantischen Vogelzugs über Schleswig-Holstein. Die Route beginnt an der Schlei, geht über das Städtedreieck Eckernförde-Schleswig-Rendsburg und weiter bis zur Halbinsel Eiderstedt. In diesen Bereichen gibt es keine Potenzialflächen. Und dort bereits installierte Anlagen oder Parks genießen laut Innenministerium nur Bestandsschutz, dürfen aber nicht durch neue Windräder (Repowering) ersetzt werden. Ebenfalls aus Vogelschutzgründen hat die Regierung beim Landes-Entwicklungsplan Wind etwa den Bereich zwischen dem Selenter See und dem Großen Plöner See ausgespart. Dort nisten zahlreiche Seeadler. „Bei der Windplanung gibt es neben viel Licht allerdings auch viel Schatten“, beklagt Vogelschützer Schwarzlose. Auf Fehmarn seien trotz Vogelflugs Potenzialgebiete ausgewiesen. Noch schlimmer sei, dass die Regierung die bisherigen Mindestabstände zwischen Rotoren und Horsten von Großvögeln verringert habe. So wachse die Gefahr für Seeadler, Rotmilan sowie Schwarz- und Weißstorch, in Rotoren zu geraten.
Windkraftausbau in SH: Landesregierung hat Kriterien aufgeweicht
Auch sonst hat die Regierung bisherige K.o.-Kriterien für Windräder gestrichen oder aufgeweicht, um die Flächenvorgabe des Bundes für den Ausbau der Windenergie zu erfüllen. So sollen künftig auch Anlagen in Landschaftsschutzgebieten, an Straßen und nahe Hochspannungsmasten möglich sein. Zudem möchte die Regierung die Mindestabstände etwa zu Wäldern, Naturschutzgebieten und Deichen verringern.
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Eckpunkte der neuen Flächenplanung
Die Landesregierung hat am 19. Dezember 2023 Eckpunkte für die weitere Windenergieflächenplanung beschlossen.
LETZTE AKTUALISIERUNG: 13.06.2024
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Entwurf des neuen LEP Windenergie / 11. Juni 2024
Hintergrundinformationen Die Landesregierung hat am 11. Juni 2024 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Mit dem LEP Windenergie setzt das Land geänderte Anforderungen des Bundesrechts um. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Im Rahmen der aktuell in Erarbeitung befindlichen Regionalpläne Windenergie werden Vorranggebiete in einer Positivplanung ausgewiesen, die Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete fällt weg. Darüber hinaus können Gemeinden im Wege von Bauleitplanungen Windenergiegebiete dort festlegen, wo Ziele der Raumordnung und weitere Abwägungsbelange nicht entgegenstehen. Der Entwurf (formal: Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021) ist im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt ab dem 25. Juni 2024 freigeschaltet werden und mit Ablauf des 9. September 2024 enden.
Link zum gesamten Entwurf des LEP Windenergie
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Windenergienutzung (Räumliche Steuerung) Letzte Aktualisierung 18.06.2024
Eine geordnete räumliche Entwicklung der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Gleichzeitig gilt es, die vom Bund vorgegebenen Flächenziele für die Windenergienutzung zu erreichen.
LEP-Teilfortschreibung Windenergie an Land
Am 11. Juni 2024 hat die Landesregierung dem Entwurf für neue Vorgaben zur Windenergie im Landesentwicklungsplans (LEP) zugestimmt. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Das öffentliche Beteiligungsverfahren zur sogenannten Teilfortschreibung Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 läuft vom 25. Juni bis zum 9. September 2024. Es wurde am 17. Juni 2024 im Amtsblatt Schleswig-Holstein bekannt gemacht. Die Unterlagen (Plantext, Plankarte und Umweltbericht) stehen auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zur Verfügung. Am 15. Januar 2024 hatte die Landesplanungsbehörde ihre Planungsabsichten bekannt gemacht. Erstmalig enthält der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie auch eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.
Eckpunkte der neuen Flächenplanung
Eckpunkte für die weitere Windenergieflächenplanung hatte die Landesregierung bereits am 19. Dezember 2023 beschlossen. An den bisherigen Abständen der Windenergieanlagen zu Siedlungen und Wohngebäuden im Außenbereich soll festgehalten werden. Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unverändert. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten, zu Dörfern und Städten 800 bzw. 1.000 Meter. Andere Kriterien, zum Beispiel der Landschafts-und Artenschutz oder der Denkmalschutz, werden hingegen teilweise weniger stark gewichtet, um genügend Vorranggebiete Windenergie ausweisen zu können. Darüber hinaus können in den Vorranggebieten zukünftig auch Straßen, Hochspannungsleitungen, Deiche und andere linienförmige Strukturen liegen, die dann erst bei der Genehmigung der konkreten Standorte von Windenergieanlagen berücksichtigt werden. Mehr Informationen zu den Eckpunkten
Mehr informationen zur Windenergienutzung (Räumliche Steuerung)
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Bekanntmachung Planungsabsichten Wind: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (Windenergie an Land) und Teilaufstellung der Regionalpläne (Windenergie an Land) für die Planungsräume I bis III
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Potenzialflächen-Karte: Hier wäre der Windkraftausbau möglich (Juni 2024)
Die Karte stellt die Potenzialfläche für Windenergiegebiete gemäß Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie mit Stand Juni 2024 dar. Zur Erläuterung sei dabei Folgendes angemerkt: Diese Karte dient ausschließlich der Information und Erläuterung und ist nicht Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung zum Thema "Windenergie an Land" des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021. Bei der Potenzialfläche handelt es sich um jene Flächen, die nach Anwendung der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans Windenergie) verbleiben. Die Potenzialfläche steht der Regionalplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung zur Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten zur Verfügung. Dargestellt ist die sogenannte Rohpotenzialfläche; davon abzuziehen sind jene Bereiche, die durch eine Referenz-Windenergieanlage nicht nutzbar wären (Unterschreiten der Mindestbreite, Eckenradius). Bei der Potenzialfläche handelt es sich nicht um Vorranggebiete. Die noch zu erstellenden Regionalpläne Windenergie, die auf der Potenzialfläche aufbauen, werden daraus Vorranggebiete im Umfang von rund 3 Prozent der Landesfläche ausweisen.
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Karte LEP Auszug Grundsätze
Die Karte stellt ausgewählte Grundsätze der Raumordnung des Kapitels 4.5.1 des Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema "Windenergie an Land" des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 dar. Bei den ausgewählten Grundsätzen handelt es sich um die folgenden Schutzgebietskategorien: Schlafgewässer von Kranichen und Umgebungsbereich, Nahrungsgebiete für Gänse und Singschwäne außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten, Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs mit Bedeutung, Wiesenvogel-Brutgebiete mit hohen Siedlungsdichten, Schützenswerte Geotope und Sichtkorridore um die UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk. Die Karte ist nicht Bestandteil des Entwurf der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein und besitzt rein informellen Charakter.
Karte LEP Auszug Grundsätze (PDF, 37 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Windparkprojekt Kükels-Leezen-Fredesdorf / Sep. 2024
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll (Gemeinderatssitzung vom 05.09.2024)
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TOP 10 Vorstellung zur Windparkplanung in der Gemeinde Kükels Bürgermeister Richter-Harder gibt das Wort an Herrn Jörn Siemann ab. Dieser stellt die Interessengemeinschaft Jörn Siemann vor. 4 Seit Herbst 2023 werden Grundstückseigentümer von Projektieren angesprochen, um Windparks zu errichten. Hierbei gab es mehrere Treffen zwischen den Grundstückseigentümern. Seit Herbst 2023 werden Grundstückseigentümer von Projektiere angesprochen. Dadurch hat sich das Windparkprojekt Kükels-Leezen-Fredesdorf entwickelt. Hier gibt es zwei Sprecher. Bürgermeister Richter-Harder war bei den Treffen mit eingebunden. Die Eigentümer sind sich zum jetzigen Zeitpunkt einig, dass diese weiter in die Planung einsteigen und bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden kann. Die Planungshoheit liegt beim Land Schleswig-Holstein. Diese stellen ein Landentwicklungsplan auf. Herr Siemann stellt der der Niederschrift beigefügten PowerPoint Präsentation vor. Weiter wird ausgeführt, dass die Gemeinde rein rechtlich kein Mitspracherecht hat, da sich die Flächen im Privateigentum befinden. Die Interessengemeinschaft möchte jedoch die Gemeinde mit einbeziehen. Es wird noch auf Rückmeldungen von Firmen gewartet. Jedoch soll noch in diesem Jahr eine abschließende Entscheidung getroffen werden.
PDF-Präsentation: Windparkprojekt Kükels-Leezen-Fredesdorf
TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Windparkplanung Bürgermeister Richter-Harder erläutert, dass es grundsätzlich drei Möglichkeiten gibt. Entweder gibt die Gemeinde eine positive Stellungnahme zur Windparkplanung ab, eine negative oder gar keine. Des Weiteren wird ausgeführt, dass eine Stellungnahme bis zum 09.09.2024 erfolgen muss. Die Planung für einen Windpark läuft zwar schon seit März/ April, jedoch steht erst seit ca. 4 Wochen der jetzige Plan fest. Die Eigentümer der Flächen waren sich vorher auch noch nicht einig. Daher wurde jetzt erst an die Gemeindevertretung das Vorhaben herangetragen. Es wird noch mal über die Auswirkungen auf die Gemeinde diskutiert. Hierbei werden die finanziellen Vorteile noch mal erläutert und über die möglichen Nachteile gesprochen. Zudem stellt sich die Frage, ob dadurch ggfs. andere Zuschüsse wegfallen könnten. Selbst wenn die Gemeindevertretung sich gegen einen Windpark aussprechen würden, liegt die Entscheidung über die Umsetzung immer noch bei den Eigentümern der Flächen. Bürgermeister Richter-Harder lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: Die Gemeinde Kükels gibt eine Stellungnahme zur Windparkplanung ab. Abstimmungsergebnis: -Einstimmig dafür- Des Weiteren lässt Bürgermeister Richter-Harder über den Inhalt der Stellungnahme abstimmen Es ergeht der Beschlussvorschlag, eine positive Stellungnahme, mit der Einschränkung eines Bürgerwindparkes abzugeben. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 1; Enthaltungen: 1